Die Entstehung von Bissingheim von
1918 bis 1930
(Auszug aus der Festschrift zum 100jährigen Jubiläum der Siedlung Bissingheim)
Um die Wende des 20. Jahrhunderts hatte die Idee der Heim-stätten ihren Ursprung.
Der Zweck einer Heimstätte war der vor möglichen Gläubigern geschützte Erwerb und Besitz von Wohneigentum. Zu Gunsten des Erwerbers war die Zwangsvollstreckung in das Grundstück beschränkt. Dem Ausgeber hingegen stand ein gesetzliches Vor-kaufsrecht des Gebäudes zu.
Die Heimstättenbewegung gewann mit den ersten Kriegsinvaliden beziehungsweise Kriegerwitwen und -waisen des Ersten Welt-krieges zunehmend an Bedeutung in Deutschland. Ausführlich wurde erstmals in der 43. Sitzung des Reichstages am 10. April 1916 über die besondere Bedeutung der Kriegerheimstätten in Zusammenhang mit dem Kapitalisierungsgesetz debattiert. Die Parteien waren sich damals einig, dass „[…] die aus dem Felde heimkehrenden Krieger, wenn sie nicht in das Elend der Miets-kasernen zurückfluten wollen, Gelegenheit geben, sich auf eigener Scholle anzusiedeln, dort ihrer Familie eine neue Heimat und einen neuen Erwerb zu schaffen, und zwar so, daß diese Heim-stätten dauernd der Familie erhalten bleiben müssen. Sie sollen von der Möglichkeit verschont bleiben, in Wucherhände zu kommen, die Krieger sollen nicht durch Überschuldung ihr Heim durch Zwangsversteigerung verlieren. Diese Kriegsinvaliden und Veteranen sollen die Möglichkeit haben, Heimstätten verschie-dener Art zu erhalten.“
Insofern ersuchte der Reichstag mit einer einstimmig verab-schiedeten Resolution den Reichskanzler, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
In dieser Zeit fasste Hermann Grothe, der damalige Vorsitzende des am 3. August 1903 gegründeten Beamten-Wohnungsverein gGmbH, den Entschluss, für die zahlreichen Kriegsversehrten und –witwen eigene Wohnstätten zu errichten.
Da Hermann Grothe bereits bei der Planung um beim Bau von Wedau durch die Verantwortlichen der Stadt Duisburg eher be-hindert als unterstützt wurde, entschied er sich, die zukünftigen Kriegerheimstätten auf einer Fläche direkt an der südlichen Gemeindegrenze außerhalb des Duisburger Stadtgebietes, westlich der Gemeinde Broich, zu bauen und zwar auf der Flur Seitenhorst.
Das Gelände, auf dem das Wald- und Gartendorf entstehen sollte, war Teil der Gemarkung Huckingen innerhalb der Gemeinde Huckingen. Es war der nordöstlichste Teil, der damals zur Bürger-meisterei Angermund gehörte.
Ankauf der benötigten Flurstücke
Größter Eigentümer dieser Fläche war der Reichsgraf von Spee. Für die spätere Errichtung der Heimstätten hatte sich Grothe vom Grafen ein notariell beglaubigtes Vorkaufsrecht für 14 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rund 300 Morgen im Bereich der Flur Seitenhorst bereits am 5. Oktober 1915 geben lassen. Ein Morgen entspricht ca. ¼ Hektar; demnach war die Fläche zirka 742.500 Quadratmeter groß.
Nachdem er die Baugrundstücke sicher hatte, beauftragte er den Architekten Caspar Maria Grod sowie den Ingenieur Dr. Hermann Hecker aus Essen, die Siedlung Seitenhorst, wie Bissingheim zunächst heißen sollte, in Anlehnung an die kurz zuvor errichtete Gartenstadt Wedau zu planen.
Diese Pläne stellte er unter dem Titel „Kriegerheimstätten, Gedanken und Vorbilder“ in Brüsse/ Belgien im April 1916 der Öffentlichkeit vor. Als erstes konnte Hermann Grothe den damaligen Generalgouverneur von Belgien, Freiherr Moritz Ferdinand von Bissing, für seine Idee gewinnen. Dieser hatte wenige Monate später, am 6. Dezember 1916 die Bissing-Stiftung mit einem Betrag von 1 Million Mark in Berlin mit dem Zweck ins Leben gerufen, „[…] den Kriegsbeschädigten sowie den Hinter-bliebenen eine Heimstätte zu gründen.“ Als Begünstigter wurde ausdrücklich der Verein „Mustersiedlung für Kriegsbeschädigte e.V.“, dessen Ziel es war, den Bau von Kriegerheimstätten zu fördern, als Stiftungszweck genannt.
Mit einer Spende in Höhe von 125.000 Mark unterstützte der Verein, dessen Ehrenvorsitzender von Bissing war, als Erster die Idee Grothes. In zahlreichen Publikationen wird später lediglich der Betrag von 100.000 Mark als Spende genannt; welcher Betrag tatsächlich in die spätere Siedlungsgesellschaft geflossen ist, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren.
Ab diesem Zeitpunkt wurde die Siedlung Seitenhorst, als Aner-kennung für diese großzügige Spende, in Bissingheim beziehungsweise zur postalischen Abgrenzung zu den bereits zwei existierenden Siedlungen Westfälisch- und Märkisch-Bissingheim in Rheinisch-Bissingheim umbenannt.
Nun war es an Hermann Grothe, neben dem Verein Muster-siedlung für Kriegsbeschädigte e.V. weitere Unterstützer und Geldgeber zu finden
Neben dem Grafen von Spee gab es östlich vom Verschiebe-bahnhof Wedau noch weitere Grundeigentümer auf der damaligen Flur 6.
Zum einen gehörte dem Wirt Friedrich Brockerhoff aus Duisburg das Flurstück 300/54, welches eine Größe von 13.902 m² hatte. Als Kaufpreis wurden in der späteren Jahresbilanz der Siedlungsgesellschaft Rheinisch-Bissingheim 15.000 Mark ausge-wiesen.
Weitere Grundeigentümer waren der Bauunternehmer Josef Kiefer sen. aus Duisburg mit den drei Flurstücken 44,45 und 46 und einer Gesamtgröße von 73.948 m², der Kaufpreis belief sich auf 50.000 Mark, demnach also 0,676 Mark pro m².
Daneben verkauften am 18. Juni 1918 die Eheleute Johann Krins, Schreiner aus Hochfeld, das Flurstück 136/43, mit einer Größe von 10.322 m² und die Wirtsleute Friedrich Bohres aus Wanheim mit 10.326 m² ein ähnlich großes Grundstück (Nr. 137/43). Für diese insgesamt 20.648 m² wurden 15.000 Mark als Kaufpreis bilanziert, also 0,726 Mark pro m².
Der Ankauf der letzten sechs Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 61.810 m² gestaltete sich schwieriger. Wahrscheinlich gab es unterschiedliche Sichtweisen bezüglich des Kaufpreises. Eine Quelle des Stadtarchives Duisburg beziffert den Kaufpreis auf 24.000 Mark.
Da sich das Reichsheimstättengesetz aber nach wie vor in der politischen Diskussion befand und noch nicht verabschiedet worden war, kam eine wie im Gesetzesentwurf vorgesehene Enteignungsmöglichkeit dieser Flächen zunächst nicht in Betracht. Es handelte sich um die Flurstücke 158/41, 159/41, 40, 196/39 und 197/39 der Erben von Friedrich Issel, einem Brennereibesitzer aus Duisburg beziehungsweise um Flurstück 302/38 von Dr. Friedrich Straatmann, Arzt aus Duisburg. Diese Flurstücke lagen im Bereich des heutigen Blauen Sees.
Das Kaufpreisangebot war wahrscheinlich deshalb niedriger angesetzt, weil schon der größte Teil der Flurstücke, schätzungsweise zwei Drittel, für die Wege des Ausbesserungswerk Wedau ausgebaggert worden waren. Da durch die notwendigen Erdbewegungen ausreichend Sand für den Hausbau zur Verfügung stand und der benötigte Kies günstiger hinzugekauft werden konnte, stellten die „Issel’schen Flurstücke“ somit keinen großen (wohn-) wirtschaftlichen Wert mehr für die Siedlungs-gesellschaft dar.
Am 20. September 1918 wird berichtet, dass „[…] die Enteignung vorläufig abgelehnt worden ist.“ Knapp ein Jahr später wurde mitgeteilt, „[...] dass man sich nun geeinigt habe und auch die Issel’schen Flurstücke in das Eigentum der Siedlungsgesellschaft Rheinisch-Bissingheim übergegangen seien.“
Letztendlich wurde der Kaufpreis sogar nur mit 15.000 Mark angegeben.
Die Gesamtfläche, auf der die Siedlung nun errichtet werden sollte, betrug 912.813 m² und entsprach in etwa der heutigen Größe Bissingheims; eine behördliche Vermessung im März 1921 ergab eine tatsächliche Fläche von 931.067 m².
Die Gründung der
Siedlungsgesellschaft Rheinisch-Bissingheim mbH
Aus dem 1. Geschäftsbericht der Siedlungsgesellschaft Rheinisch-Bissingheim mbH geht hervor, dass zunächst vier Anteilseigner die Gesellschaft am 11. Februar 1918 im Gebäude der Landes-versicherungsanstalt Rheinprovinz an der Friedrichstraße in Düsseldorf gründeten und diese ins Handelsregister eingetragen worden ist.
Die Gemeindevertretung Huckingen hatte erst kurz vorher, am 4. Februar 1918, die Zustimmung zum Bau der Wohnsiedlung gegeben. Außerdem wurde beschlossen, Gesellschafter mit 25.000 Mark zu werden und, dass Bürgermeister Beck Mitglied im Aufsichtsrat werde. Außerdem übernahm die Gemeindevertretung eine Bürgschaft in Höhe von 300.000 Mark.
Neben dem bereits oben erwähnten Verein Mustersiedlung für Kriegsbeschädigte e.V. und der Gemeinde Huckingen, waren die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz und die Eisenbahn-kriegssammlung Berlin/ Eisenbahndirektion Essen ebenfalls mit einem Anteil von je 25.000 Mark an der Gesellschaft beteiligt.
Somit ging die Siedlungsgesellschaft Rheinisch-Bissingheim mbH 1918 mit einem Kapital von 200.000 Mark in das erste Geschäfts-jahr.
Zum ersten hauptamtlichen Geschäftsführer wurde Hermann Grothe ernannt. Er erhielt zu Anfang ein Jahresgehalt von 6.000 Mark zuzüglich 10% Aufwandsentschädigung; später wurde ihm noch eine Teuerungszulage von 3.000 Mark gewährt.
Weitere Geschäftsführer waren der Oberbahnmeister Bost, der aber weiterhin bei der Eisenbahndirektion Essen beschäftigt war, und der Verbandsrevisor Gertner von der Landesversicherungs-anstalt Rheinprovinz aus Düsseldorf, der die Kassengeschäfte der Siedlungsgesellschaft ebenfalls wie Bost nebenamtlich führte.
Die ersten Heimstätteninteressenten
Befürchteten die Verantwortlichen anfangs noch ein schleppendes Interesse nach Bissingheim zu ziehen, waren im September 1919 bereits 730 sogenannte Ansiedelungslustige registriert. Dies hatte zur Folge, dass die Gesellschaftervertreter beschlossen, zunächst nur die Hälfte, also 365 Interessierte, zuzulassen.
Um das Siedlungsinteresse zu untermauern und um zusätzliche Finanzmittel für die Gesellschaft zu generieren, musste sich jeder Bewerber unter Zahlung von 1.000 Mark vormerken lassen; Interessenten für die später zu errichtenden Geschäftshäuser sollten 3.000 Mark bezahlen.
Der Betrag von 1.000 Mark stellte nicht nur eine Art Sicherung eines Vorkaufsrechtes dar, sondern sollte bei einem möglichen späteren Erwerb der Heimstätte als Anzahlung angerechnet werden.
Anders als in Wedau sollten in Bissingheim mittelfristig Eigen-heime entstehen.
In den ersten Jahren bestand allerdings nur die Möglichkeit, die Wohnstätte zu mieten; die Geschäftshäuser sollten auf Dauer in Besitz der Gesellschaft verbleiben.
Die ersten Eigenheime, die Häuser an der „neuen“ Berglehne, wurden tatsächlich erst mehr als 10 Jahre später, nachdem Reichs-kanzler Brünnung das Gesetz zur Förderung des Eigenheimbaues von 1930 verabschiedet hatte, mit Fördermitteln als Eigenheime gebaut!
Das rege Interesse, sich in Bissingheim niederzulassen, war neben der allgemeinen Wohnungsnot sicherlich auch darin begründet, dass sich das Ausbesserungswerk der Reichsbahn nach dem Ende des Ersten Weltkrieges als wichtiger Arbeitgeber in fußläufiger Entfernung in Wedau befand.
Die ersten Bautätigkeiten
Mit dem Bau der ersten Gräben und Wege wurde im März 1919 begonnen. Zur Unterstützung des bauausführenden Architekten Johannes Hammann wurde bereits zum 1. Januar 1919 der Techniker Friedrich Mosebach eingestellt. Der Bauhof wurde als Erstes in Bissingheim entlang der Hermann-Grothe-Straße bei Hausnummer 103/105, neben der heutigen Schulsporthalle, errichtet. Zunächst bestand er nur aus einer Gleisanbindung, die bereits Ende November 1918 fertiggestellt war, und einem Säge-werk der Firma Weeke. Mitte 1919 wurde eine Holzbaracke in der Größe von 10 x 30 Metern errichtet. Diese bestand aus einer Wohnung mit drei Zimmern, einem überdachten Lager mit einer Grundfläche von 150 Quadratmetern, sowie zwei Büroräumen; eine Abortanlage war 16 Meter weit entfernt.
Das dringend benötigte Personal sollte über eine Anzeige im Duisburger Generalanzeiger vom 19.10.1919 beschafft werden.
Die ersten beiden Bauabschnitte bestanden aus den Straßen Waldlehne, Karl-Beck-Straße, Berglehne und Finkenschlag. Sie befanden sich im nördlichen Teil auf dem damaligen Flurstück Nr. 47 und sind heute Teil des denkmalgeschützten Bereichs von Bissingheim.
Das taggenaue Datum des Baubeginns ist unklar; allerdings befanden sich am 25. Juni 1919 schon einige Häuser des ersten Abschnittes in Bau.
Bereits im September 1919 waren die Entwässerungsgräben fertig ausgehoben und die Anschüttungen der Straßen durch den Bauunternehmer Weeke erfolgt; es fehlte lediglich noch die Deckschicht aus Flugsand.
Zu diesem Zeitpunkt weist Hermann Grothe erstmals daraufhin, dass die räumliche Trennung der drei Vorstandsmitglieder mit fortschreitender Bauentwicklung die Arbeit erschwere und deshalb die Einrichtung einer Geschäftsstelle in Bissingheim für das Frühjahr 1920 vorzusehen sei. So wurden damals die Kassengeschäfte bis dahin wöchentlich in Duisburg, Akazienhof 13 in Hochfeld, durch Hermann Grothe abgewickelt und durch das zweite Vorstandsmitglied Gertner monatlich in Düsseldorf verbucht.
Im Herbst/Winter 1919 wurden weitere Zeichnungen erstellt und bei der Baupolizei eingereicht; die nächsten Parzellen des ersten Bauabschnittes wurden abgesteckt.
Trotz der angespannten Finanzlage, wurde dringend zusätzliches Baupersonal neben dem Architekten Johannes Hammann und dem Techniker Friedrich Mosebach für die zügige Fertigstellung des ersten Bauabschnittes benötigt. Deshalb stellte der Bauaus-schuss, vorbehaltlich einer späteren Zustimmung des Aufsichts-rates, zum 15. November 1919 den Bauführer Hermann Mosebach ein, der den Architekten und seinen Bruder bei der Bauaufsicht unterstützen sollte.
Die ersten 12 von insgesamt 103 Häusern des ersten Bauab-schnittes waren bereits im November 1919 fertiggestellt und obwohl die Versorgung mit elektrischem Licht und fließendem Wasser noch nicht gewährleistet war, die Hamborner Volkszeitung berichtet am 26.01.1920, dass für den Bau der Trinkwasserleitung die Gemeindevertretung Huckingen am 29. Januar 1920 eine Kreditaufnahme für deren Bau beschließen werde, waren die ersten vier Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits eingezogen.
Bis April 1920 sollten weitere 25 Häuser, bis Juli 1920 56 Häuser und bis Oktober 1920 die restlichen Häuser des ersten Bauab-schnittes bezugsfertig sein.
Im Bericht zur Aufsichtsratssitzung am 12. Dezember 1919 gab es schon die ersten Signale zu der späteren Entwicklung von Bissingheim. So wurde endgültig von der ursprünglichen Absicht Hermann Grothes, ausschließlich Kriegerheimstätten zu bauen, Abstand genommen: 90 % der voraussichtlich bis Ende 1920 gebauten 128 Häuser mit insgesamt 132 Wohnungen sollten fortan vornehmlich an Eisenbahnbedienstete vergeben werden; die restlichen 10% an sogenannte andere Bewerber in folgender Reihenfolge: Kinderreiche Familien, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und zuletzt die Kriegsteilnehmer in Reihenfolge ihrer Anmeldung. Die Entscheidung über die Vergabe sollte dem Vorstand überlassen werden. Der Grund lag wohl darin, dass die Reichsbahn die Siedlungsgesellschaft zunehmend finanziell unterstützte, weil sie dringend Wohnraum für ihre Mitarbeiter des nahegelegen Rangierbahnhofes und Ausbes-serungswerkes benötigte.
Die Probleme der jungen Weimarer Republik machten auch vor Duisburg nicht Halt. Hermann Grothe hatte als hauptamtlicher Geschäftsführer neben der durch die Folgen des Ersten Welt-krieges (Versailler Vertrag) begründeten finanziellen Notsituation auch mit der schwierigen Baustoffbeschaffung, dem Ruhraufstand im Mai 1920 und wiederkehrenden Streiks sowie Verhandlungen mit den Behörden zu kämpfen.
Die Baukosten des ersten Bauabschnittes für 103 Gebäude betrugen 6.232.240 Mark.
Hinzu kamen noch die Kosten für Nebenarbeiten, Erdbewegungen und den Straßenbau in Höhe von 458.034,66 Mark.
Somit kostete ein Haus inklusive Erschließungskosten und unabhängig vom Typ durchschnittlich 64.954 Mark.
Der Bauabschnitt II bestand aus diesen Gründen aus nur noch 30 Häusern.
Bauabschnitt III – 1921 bis 1922
Am 5. Oktober 1921 waren die 24 Häuser des dritten Bauab-schnittes bereits im Rohbau fertiggestellt. Ursprünglich sollten 67 Häuser gebaut werden, allerdings waren nicht ausreichend Finanzmittel vorhanden.
Bauabschnitt IV - 1922 bis 1923
Der Bauabschnitt IV bestand aus den Häusern Hermann-Grothe-Straße Nummer 57/59, 61, 63/65/67/69, 71/73/75, 77/79/81 und 83/85/87/89 und Märchenweg Nummer 1/3.
Wahrscheinlich wurde die Baugenehmigung mit Datum vom 10. Dezember 1922 nachträglich erteilt, denn im Februar 1923 waren bereits die ersten Häuser bezogen; die offizielle Bauabnahme erfolgte dann im Mai 1923.
Der geplante Bau der Geschäftshäuser am Dorfplatz konnte im Mai 1922 aus finanziellen Gründen noch nicht verwirklicht werden, sodass man sich mit den zwei vorhandenen Filialen der Konsumgenossenschaften, einer Konditorei und einem Friseurgeschäft innerhalb der Wohnhäuser begnügen musste.
Bauabschnitt V – 1922 bis 1923
Der Bauabschnitt V umfasste den westlichen Bereich der damaligen Hermann-Grothe-Straße heute Nummer 30 bis 56 dem Doppelhaus sowie den Sondertypen Zum Ellenberg 15 und 19/21.
Bauabschnitt VI – 1925 bis 1926
Am 5. März 1925 hatte der Bauausschuss dem Bau von 30 Wohnungen, einem Bürohaus, einem Konfektionsgeschäft/ Geschäft für Weißwaren und einer Bäckerei am Dorfplatz Nummer 1, 3 und 5 zugestimmt.
Die Geschäftsräume und die damals neun Wohnungen baute die Firma Josef Weier aus Buchholz. Bis auf den Außenputz waren die Gebäude bereits am 1. Januar 1926 am Dorfplatz fertiggestellt.
Ein Gebäude von besonderer Bedeutung war am damaligen Ortseingang zu finden: Das erste Arzthaus mit Autogarage!
Die Bauabnahme erfolgte am 27. Juli 1925; Dr. Grümer praktizierte als erstes am Präsident-Marx-Platz 1.
Die restlichen zwanzig Gebäude wurden von der Firma Max Hoffmann aus Essen als Doppelhäuser am Präsident-Marx-Platz 3/ Kurt-Heintze-Straße Nummer 3 sowie 5/7, 9/11, 4/6, 8/10, 12 – damals Doppelhaus- und 14/16 und Kurt-Heintze-Str. 19/ Zum Ellenberg 4 (alle Typ D1); vier Wohnungen wurden als Typ F1 an der Kurt-Heintze-Straße 13/15 und Zum Ellenberg 1/3 gebaut.
Bauabschnitt VII – 1926 bis 1927
Seit 1922 war kein festangestellter Architekt mehr bei der Siedlungsgesellschaft beschäftigt. Wahrscheinlich um die Kosten für den freien Architekten zu sparen, wurden aus den Reihen der Gesellschafter Planungen für die weitere Entwicklung von Bissingheim gemacht. In der Bauausschusssitzung vom 6. April 1926 stellten die Vertreter der Reichsbahndirektion Essen, der Rheinischen Wohnungsfürsorgegesellschaft Düsseldorf und der Stadt Mülheim/ Ruhr ihre Entwürfe dem Gremium vor. Nach längerer Diskussion einigte man sich darauf, dass vierzig Wohnungen und zwar zweiunddreißig 3-Zimmer Wohnungen -Typ G- und acht 4-Zimmer Wohnungen -Typ H- nach den Plänen der Reichsbahndirektion Essen sowie zwölf Wohnungen nach den Vorstellungen von Baurat Brocke als Vertreter der Stadt Mülheim errichtet werden sollten. Letztere sollten ursprünglich sogar in einem besonderen Straßenzug entstehen.
Die Pläne der Wohnungsfürsorgegesellschaft fanden zunächst keine Berücksichtigung. Wahrscheinlich beauftragte deshalb der Bauausschuss dessen Vertreter Dr. Düttmann, die Baugrundstücke auszusuchen und die Lagepläne zu bearbeiten.
Dies machte sich Dr. Düttmann zunutze und erklärte in der Aufsichtsratssitzung am 15. Juni 1926, dass der Typ „Mülheim“ nicht in das Gesamtbild der Siedlung passen würde. In Abwesenheit von Baurat Brocke, wurde kurzerhand beschlossen, die Planungen der Stadt Mülheim zugunsten der Planungen der Wohnungsfürsorgegesellschaft fallen zu lassen. Die offizielle Begründung war, dass „[…] es schwierig sei, eine derartige kleine Baugruppe mit den ganz außergewöhnlichen Abweichungen der bisherigen Bauart passend in das Gesamtbild der Siedlung einzufügen.“
Da der Typ –Mosel- der Wohnungsfürsorgegesellschaft nur unwesentlich von den Planungen der Reichsbahndirektion Essen abwich, bestand Einigkeit bei der Umsetzung dieser Pläne und, dass der Typ „Mülheim“ stattdessen im Bauprogramm 1927 umgesetzt werden sollte.
Tatsächlich wurde das Bauprogramm der Stadt Mülheim nicht umgesetzt.
Der Typ M wurde an der Kurt-Heintze-Straße 6/8, 10/12, 14/16 und, da wider Erwarten zusätzliche Gelder zur Verfügung standen am Holderstrauch 9/11 und 10/12 gebaut.
Die zweiunddreißig Wohnungen/ sechszehn Häuser der Reichsbahndirektion Essen (Typ G) wurden Am Holderstrauch 1 bis 7 beziehungsweise 2 bis 8 und Hermann-Grothe-Straße 18 bis 24 beziehungsweise 19 bis 25 gebaut.
Die acht Wohnungen Typ H finden sich am Ellenberg 11/13 beziehungsweise 8/10 wieder; allerdings in unterschiedlicher Ausprägung.
Bauabschnitt VIII – 1927 bis 1930
Die Baubeschreibung für den achten Bauabschnitt war mit Datum vom 19. Juli 1927 versehen. Entlang der Kurt-Heintze-Straße sollten 70 dreiräumige und 30 vierräumige Wohnungen entstehen. Ausdrücklich wurde erwähnt:„Die Wohnungen sollen den Eisenbahnarbeitern und-Angestellten Unterkunft bieten.“ Außerdem wurden die Hauser am Präsident-Marx-Platz gebaut. Zuvor wurde allerdings in der Aufsichtsratssitzung vom 1. Juni 1927 heftig um den achten Bauabschnitt gerungen. Immer wieder hatte es bereits im Bauausschuss im April Unstimmigkeiten über die Bauleitung und Entwürfe gegeben.
Mit Schreiben vom 21. Mai 1927 hatte die Reichsbahndirektion Essen die aus ihrer Sicht eingetretene Zahlungsunfähigkeit der Siedlungsgesellschaft und dem damit verbundenen Sanierungs-stau festgestellt. Als Schlussfolgerung aus einem gewährten zwei-stelligen zinslosen Darlehen forderte die Reichsbahndirektion Essen, dass der zunächst letzte Bauabschnitt von Bissingheim nach den Plänen ihres Architekten Grünwald gebaut werden sollte.
Die Fachleute diskutierten heftig über die vorliegenden Entwürfe des Architekten Grünwald und der Rheinischen Wohnungsfürsorgegesellschaft. Aus baulicher Sicht war nach Auffassung des Sachverständigen Baltzer, der Vorschlag der Wohnungsfürsorgegesellschaft zu bevorzugen; aus finanzieller Sicht konnte nur Grünwald den Zuschlag bekommen.
Demzufolge wurde in dieser Aufsichtsratssitzung das Neubau-programm 1927 nicht in Gänze verabschiedet. Die Wohnungsfür-sorgegesellschaft wurde zunächst mit der Bauleitung von 30 Wohnungen, gebaut nach ihren Vorstellungen, aber mitfinanziert durch die Reichsregierung, beauftragt.